Richtlinie zu Umwelt und Ressourcennutzung

  • 1. Anwendungsbereich
    • Diese Richtlinie beschreibt umwelt- und ressourcenbezogene Grundsätze für die über yorqaven angebotenen Taschen-, Rucksack-, Gepäck- und Transportprodukte.
    • Sie betrifft insbesondere:
      • Produktauswahl;
      • Verpackung;
      • Versand;
      • Pflege;
      • Wiederverwendung;
      • Rückgabe;
      • Entsorgung.
    • Gesetzliche Umwelt-, Verpackungs-, Produkt- und Entsorgungspflichten bleiben maßgeblich.
  • 2. Sachliche Umweltinformationen
    • Umweltbezogene Aussagen werden nur verwendet, wenn sie hinreichend bestimmt und sachlich nachvollziehbar sind.
    • Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ werden nicht ohne erläuternde Grundlage als Produkteigenschaft verwendet.
    • Material-, Recycling- oder Herkunftsangaben richten sich nach den für den jeweiligen Artikel verfügbaren und überprüfbaren Informationen.
    • Eine einzelne umweltbezogene Eigenschaft wird nicht als Beleg für die gesamte Umweltwirkung eines Produkts dargestellt.
  • 3. Produktinformationen
    • Soweit relevant und verfügbar, können Produktseiten Angaben enthalten zu:
      • Hauptmaterialien;
      • Pflege;
      • Wiederverwendbarkeit;
      • Verpackungsbestandteilen;
      • recycelten Materialanteilen;
      • besonderen Entsorgungshinweisen.
    • Der Kunde kann vor der Bestellung Rückfragen an contact@yorqaven.com richten.
    • Eine nicht ausdrücklich angegebene Umwelt- oder Materialeigenschaft gilt nicht als vereinbart.
  • 4. Langlebige Nutzung
    • Eine möglichst lange sachgerechte Verwendung reduziert den Bedarf an Ersatzprodukten.
    • Kunden sollten:
      • angegebene Belastungsgrenzen einhalten;
      • Reißverschlüsse und Verschlüsse nicht gewaltsam bedienen;
      • Feuchtigkeit vor der Lagerung vollständig trocknen lassen;
      • ungeeignete Reinigungsmittel vermeiden;
      • Schäden an Nähten oder Gurten frühzeitig prüfen lassen;
      • Produkte sauber und trocken lagern.
    • Pflegehinweise dürfen gesetzliche Mängelrechte nicht einschränken.
  • 5. Reparaturfähigkeit
    • Bei einem Defekt kann vor einer Entsorgung geprüft werden, ob eine Reparatur technisch sinnvoll und sicher möglich ist.
    • Tragende oder sicherheitsrelevante Bauteile dürfen nur so repariert werden, dass ihre Funktion nicht beeinträchtigt wird.
    • Vor einer eigenständigen Reparatur während der gesetzlichen Mängelfrist wird eine Kontaktaufnahme per E-Mail empfohlen.
    • Gesetzlich geschuldete Nacherfüllungsmaßnahmen erfolgen ohne Belastung des Kunden mit den erforderlichen Kosten.
  • 6. Wiederverwendung
    • Funktionsfähige Artikel können nach Reinigung und unter Beachtung hygienischer Anforderungen weiterverwendet, weitergegeben oder gespendet werden.
    • Vor einer Weitergabe sollten:
      • persönliche Gegenstände entfernt werden;
      • Namens- und Adresskennzeichnungen unkenntlich gemacht werden;
      • versteckte Fächer geprüft werden;
      • sicherheitsrelevante Schäden offengelegt werden.
    • Eine Haustier-Transporttasche sollte vor einer Weitergabe gründlich und materialgerecht gereinigt werden.
  • 7. Verpackungsumfang
    • Versandverpackungen sollen den Artikel während der internationalen Beförderung angemessen schützen.
    • Der Materialeinsatz kann sich nach Größe, Gewicht, Empfindlichkeit und Transportweg richten.
    • Eine Reduzierung des Verpackungsvolumens darf die Gefahr von Transportschäden nicht unverhältnismäßig erhöhen.
    • Zusätzliche Verpackungselemente werden eingesetzt, soweit sie für Produktschutz, Sicherheit oder gesetzliche Kennzeichnung erforderlich sind.
  • 8. Trennung von Verpackungen
    • Verpackungsbestandteile sollten nach den örtlichen Entsorgungsregeln getrennt werden.
    • Hierzu können gehören:
      • Karton und Papier;
      • Kunststofffolien;
      • Polstermaterial;
      • Klebebänder;
      • sonstige Verbundmaterialien.
    • Lokale Sammel- und Recyclingvorgaben am Wohnort des Kunden sind zu beachten.
    • Verpackungen mit persönlichen Daten sollten vor der Entsorgung unkenntlich gemacht werden.
  • 9. Wiederverwendung von Versandverpackungen
    • Unbeschädigte Versandkartons und Polstermaterialien können für Lagerung oder Rücksendung erneut verwendet werden.
    • Vor einer Wiederverwendung sollten alte Versandetiketten, Barcodes und Adressinformationen entfernt oder vollständig abgedeckt werden.
    • Die Verpackung muss weiterhin ausreichend stabil sein.
    • Eine ungeeignete Verpackung sollte nicht verwendet werden, wenn dadurch Produkt- oder Transportschäden zu erwarten sind.
  • 10. Rücksendungen
    • Vor einer Rücksendung wird die Kontaktaufnahme über contact@yorqaven.com empfohlen.
    • Die Abstimmung kann unnötige Fehl- oder Mehrfachsendungen vermeiden.
    • Rücksendungen sind an folgende Shopanschrift zu richten:
    • yorqaven
      3208 Durant Dr
      Midland, TX 79705
      Vereinigte Staaten
    • Eine gesetzlich erforderliche Rücksendung wird nicht mit der Begründung verweigert, der Versandweg sei umweltbelastend.
  • 11. Sammelrücksendung
    • Werden mehrere Artikel aus derselben Bestellung gleichzeitig zurückgegeben, können sie in einer geeigneten gemeinsamen Verpackung versandt werden.
    • Voraussetzung ist, dass:
      • die Artikel ausreichend geschützt sind;
      • jede Position eindeutig identifiziert werden kann;
      • keine gegenseitige Beschädigung entsteht;
      • die Versandvorgaben des Beförderers eingehalten werden.
    • Eine gemeinsame Rücksendung ist nicht erforderlich, wenn sie für den Kunden unzumutbar oder logistisch ungeeignet ist.
  • 12. Rücksendekosten
    • Bei einer freiwilligen Rückgabe ohne Mangel oder Falschlieferung trägt der Kunde die unmittelbaren Rücksendekosten.
    • Eine Rückgabegebühr beträgt 0 %.
    • Bei mangelhafter, beschädigter oder falsch gelieferter Ware trägt yorqaven die erforderlichen Rücksendekosten nach den gesetzlichen Vorschriften.
    • Umweltbezogene Erwägungen dürfen nicht dazu verwendet werden, eine gesetzlich geschuldete Kostenübernahme abzulehnen.
  • 13. Versandplanung
    • Bestellungen werden über geeignete internationale und lokale Logistikwege nach Deutschland befördert.
    • Die Standardlieferzeit beträgt 8 bis 13 Werktage.
    • Versandkonsolidierung und logistische Bündelung können eingesetzt werden, soweit:
      • die ausgewiesene Lieferzeit eingehalten wird;
      • die Ware geschützt bleibt;
      • keine gesetzlichen Kundenrechte beeinträchtigt werden.
    • Eine Bestellung wird nicht ohne Zustimmung des Kunden allein aus Umweltgründen durch einen erheblich langsameren als den ausgewiesenen Versandweg ersetzt.
  • 14. Versandkosten und DDP
    • Bei einem Bestellwert unter 158,65 € betragen die Standardversandkosten 8,45 €.
    • Ab einem Bestellwert von 158,65 € wird kein Versandentgelt berechnet.
    • Die Preise und Versandkosten enthalten sämtliche anwendbaren Steuern.
    • Lieferungen erfolgen DDP.
    • Zölle, Einfuhrsteuern und erforderliche Einfuhrabgaben sind im angezeigten Gesamtbetrag enthalten.
  • 15. Produktpflege
    • Eine materialgerechte Pflege unterstützt eine längere Nutzungsdauer.
    • Soweit keine abweichende Produktanweisung besteht, sollten:
      • grobe Verschmutzungen vorsichtig entfernt werden;
      • aggressive Chemikalien vermieden werden;
      • feuchte Artikel offen trocknen;
      • starke Wärmequellen gemieden werden;
      • Verschlüsse regelmäßig auf Fremdkörper geprüft werden.
    • Pflegeempfehlungen stellen keine Zusicherung einer unbegrenzten Nutzungsdauer dar.
    • Gesetzliche Ansprüche bei bereits bei Übergabe bestehenden Mängeln bleiben bestehen.
  • 16. Entsorgung des Produkts
    • Nicht mehr nutzbare Artikel sollten nach den örtlichen kommunalen Vorgaben entsorgt werden.
    • Bestandteile aus unterschiedlichen Materialien können getrennt werden, soweit dies sicher und ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist.
    • Metallteile, Textilien, Kunststoffe und elektronische Zubehörteile dürfen nur entsprechend den jeweils einschlägigen lokalen Regeln entsorgt werden.
    • Produkte oder Zubehör mit Batterien oder elektronischen Komponenten gehören nicht in den unsortierten Hausmüll, soweit besondere Rückgabevorschriften gelten.
  • 17. Gefahrstoffe und Verunreinigungen
    • Stark mit Öl, Chemikalien, biologischen Stoffen oder anderen gefährlichen Substanzen verunreinigte Artikel dürfen nicht ohne geeignete Sicherung zurückgesandt oder in reguläre Sammelsysteme gegeben werden.
    • Vor einer solchen Rücksendung ist eine Abstimmung per E-Mail erforderlich, um Sicherheits- und Transportvorschriften einzuhalten.
    • Die Reinigung darf keine Gesundheits- oder Umweltgefahr verursachen.
    • Gesetzliche Gefahrgut- und Entsorgungsvorschriften bleiben anwendbar.
  • 18. Haustier-Transporttaschen
    • Haustier-Transporttaschen sollten nach jeder Nutzung materialgerecht gereinigt und vollständig getrocknet werden.
    • Verunreinigungen sind so zu entfernen, dass Gesundheitsgefahren für Tiere, Menschen und Transportpersonal vermieden werden.
    • Vor Wiederverwendung oder Weitergabe ist der Zustand von Belüftung, Boden, Verschlüssen und Trageelementen zu prüfen.
    • Eine stark beschädigte Transporttasche darf nicht weiter für Tiere verwendet werden.
  • 19. Gesetzliche Rücknahme- und Registrierungspflichten
    • Soweit für Verpackungen, Materialien oder besondere Produktbestandteile gesetzliche Registrierungs-, Beteiligungs-, Informations- oder Rücknahmepflichten bestehen, werden diese nach den jeweils anwendbaren Vorschriften behandelt.
    • Diese Richtlinie ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung oder Verbraucherinformation.
    • Lokale Entsorgungsregelungen am Aufenthaltsort des Kunden bleiben maßgeblich.
  • 20. Produktmängel statt Entsorgung
    • Ein mangelhafter Artikel sollte nicht vorschnell entsorgt werden, wenn eine Prüfung, Reparatur, Ersatzlieferung oder sichere Rücksendung erforderlich ist.
    • Vor einer Entsorgung kann der Kunde contact@yorqaven.com kontaktieren.
    • Wird die Entsorgung eines mangelhaften Artikels aus Sicherheits- oder Wirtschaftlichkeitsgründen in Textform freigegeben, sollte der Kunde die entsprechenden Hinweise beachten.
    • Eine eigenständige Entsorgung vor Abschluss der Prüfung kann die Sachverhaltsaufklärung erschweren, beseitigt jedoch nicht automatisch gesetzliche Rechte.
  • 21. Datenschutz bei Wiederverwendung und Entsorgung
    • Vor Weitergabe oder Entsorgung sollten:
      • Adressetiketten entfernt werden;
      • Versandcodes unkenntlich gemacht werden;
      • persönliche Gegenstände entnommen werden;
      • Namensschilder und Kontaktdaten gelöscht werden.
    • Rückgesandte Unterlagen werden nur verarbeitet, soweit dies für Zuordnung, Erstattung oder gesetzliche Nachweise erforderlich ist.
    • Nicht benötigte personenbezogene Angaben sollten einer Rücksendung nicht beigefügt werden.
  • 22. Umweltbezogene Beschwerden
    • Hinweise zu Verpackung, Materialangaben, Entsorgung oder umweltbezogenen Produktaussagen können an contact@yorqaven.com gesendet werden.
    • Die Nachricht sollte den betroffenen Artikel und die konkrete Angabe benennen.
    • Festgestellte sachliche Fehler in Umweltinformationen werden für zukünftige Darstellungen berichtigt.
    • Bereits entstandene gesetzliche Kundenansprüche bleiben von einer Informationskorrektur unberührt.
  • 23. Keine Einschränkung von Verbraucherrechten
    • Umwelt- und Ressourcenschutzmaßnahmen dürfen nicht:
      • das gesetzliche Widerrufsrecht verkürzen;
      • eine erforderliche Ersatzlieferung verhindern;
      • notwendige Rücksendekosten auf den Kunden verlagern;
      • Erstattungsfristen verlängern;
      • Mängelansprüche ausschließen.
    • Bei einem Konflikt gehen zwingende gesetzliche Verbraucherrechte vor.
  • 24. Kontakt
    • yorqaven
    • E-Mail: contact@yorqaven.com
    • Telefon: +1 (432) 083-7516
    • Anschrift:
      3208 Durant Dr
      Midland, TX 79705
      Vereinigte Staaten