Regelungen zu gesetzlichen Mängelansprüchen

  • 1. Geltungsbereich
    • Diese Regelungen gelten für sämtliche Waren, die Verbraucher über den Online-Shop yorqaven erwerben.
    • Erfasst werden insbesondere:
      • Werkzeugtaschen;
      • Umhängetaschen;
      • Rucksäcke;
      • Reisetaschen;
      • Sporttaschen;
      • Haustier-Transporttaschen;
      • Gürteltaschen;
      • Geldbörsen;
      • Laptoptaschen;
      • Aktentaschen.
    • Die gesetzlichen Mängelansprüche bestehen unabhängig von:
      • dem gesetzlichen Widerrufsrecht;
      • der freiwilligen 30-Tage-Rückgabemöglichkeit;
      • einer Herstellergarantie;
      • einer sonstigen freiwilligen Leistung.
    • Freiwillige Regelungen ersetzen oder verkürzen keine zwingenden Verbraucherrechte.
  • 2. Vertraglich geschuldeter Zustand
    • Die Ware muss bei Übergabe den vereinbarten Anforderungen entsprechen.
    • Maßgeblich sind insbesondere:
      • die Produktbeschreibung;
      • die ausgewählte Variante;
      • die vereinbarte Menge;
      • die angegebenen Maße;
      • das beschriebene Material;
      • die vorgesehene Funktion;
      • das mitgeteilte Zubehör;
      • die im Angebot festgelegte Eignung.
    • Zusätzlich muss der Artikel die objektiven Anforderungen erfüllen, die ein Verbraucher bei Waren derselben Art berechtigterweise erwarten darf.
    • Dazu zählen die übliche Verwendbarkeit, angemessene Haltbarkeit, Sicherheit und Beschaffenheit.
  • 3. Sachmangel
    • Ein Sachmangel liegt nach den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere vor, wenn:
      • der gelieferte Artikel nicht der bestellten Ware entspricht;
      • eine ausdrücklich vereinbarte Eigenschaft fehlt;
      • die Ware nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung geeignet ist;
      • die gewöhnliche Verwendung nicht möglich ist;
      • die übliche Beschaffenheit vergleichbarer Waren unterschritten wird;
      • notwendiges Zubehör fehlt;
      • eine erforderliche Anleitung nicht bereitgestellt wurde;
      • eine fehlerhafte Montage auf einer unzureichenden Anleitung beruht;
      • die Ware nicht den einschlägigen Sicherheitsanforderungen entspricht.
    • Rein unerhebliche, technisch bedingte Unterschiede in der Bildschirmdarstellung begründen keinen Mangel, sofern die tatsächliche Ware die vereinbarten Eigenschaften aufweist.
    • Produktabbildungen dürfen eine ausdrücklich zugesagte Beschaffenheit nicht durch allgemeine Hinweise entwerten.
  • 4. Falsch- und Minderlieferung
    • Die Lieferung eines anderen Artikels, einer unzutreffenden Variante oder einer geringeren als der bestellten Menge wird nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt.
    • Der Kunde kann die ordnungsgemäße Erfüllung der Bestellung verlangen.
    • Erforderliche Kosten für Rücksendung, Nachlieferung oder Austausch werden nicht dem Kunden auferlegt.
    • Nicht bestellte Ware begründet keine zusätzliche Zahlungspflicht.
  • 5. Zeitpunkt der Mangelhaftigkeit
    • Entscheidend ist grundsätzlich, ob der Mangel bei Übergabe der Ware vorhanden war.
    • Zeigt sich ein Mangel innerhalb des gesetzlichen Vermutungszeitraums, gelten die gesetzlichen Beweislastregeln zugunsten des Verbrauchers.
    • Der Kunde muss in diesem Zeitraum nicht allein deshalb auf eigene Kosten ein technisches Gutachten einholen, weil der Mangel erst nach der Zustellung sichtbar wurde.
    • Gesetzliche Ausnahmen von der Vermutungsregel bleiben anwendbar.
  • 6. Gesetzliche Verjährungsfrist
    • Für neue Waren gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
    • Sie beträgt bei Verbrauchsgüterkäufen grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung, soweit keine längere zwingende Frist eingreift.
    • Gesetzliche Sonderfristen, Hemmungsregelungen und Neubeginnstatbestände bleiben unberührt.
    • Die freiwillige 30-Tage-Rückgabefrist verkürzt die gesetzliche Mängelhaftungsfrist nicht.
  • 7. Meldung eines Mangels
    • Ein festgestellter Mangel kann über folgende E-Mail-Adresse mitgeteilt werden:
    • contact@yorqaven.com
    • Für eine eindeutige Prüfung werden folgende Angaben empfohlen:
      • Bestellnummer;
      • Name des Kunden;
      • Bezeichnung des Artikels;
      • Beschreibung des Mangels;
      • Zeitpunkt der Feststellung;
      • aussagekräftige Fotos oder Videos, soweit zumutbar und sachlich erforderlich.
    • Die Vorlage von Bildern dient der beschleunigten Vorprüfung.
    • Kann ein Mangel nicht sinnvoll fotografiert werden, bleibt die Beanstandung auch ohne Bildmaterial möglich.
    • Eine bestimmte Form ist für die wirksame Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche nicht vorgeschrieben.
  • 8. Keine unangemessen kurze Anzeigefrist
    • Verbraucher verlieren ihre gesetzlichen Mängelrechte nicht allein deshalb, weil ein Mangel nicht unmittelbar am Tag der Zustellung angezeigt wurde.
    • Eine zeitnahe Nachricht wird empfohlen, damit Ursache, Zustand und geeignete Abhilfe leichter festgestellt werden können.
    • Zwingende gesetzliche Fristen bleiben maßgeblich.
    • Eine interne Bearbeitungsregel darf keine gesetzliche Ausschlussfrist ersetzen.
  • 9. Nacherfüllung
    • Bei einem Sachmangel kann der Verbraucher nach den gesetzlichen Voraussetzungen Nacherfüllung verlangen.
    • Als Formen der Nacherfüllung kommen insbesondere in Betracht:
      • Beseitigung des Mangels;
      • Lieferung einer mangelfreien Ersatzware.
    • Das gesetzliche Wahlrecht des Verbrauchers wird nur innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Grenzen eingeschränkt.
    • Eine gewählte Form darf nur verweigert werden, wenn sie unmöglich oder im Verhältnis zur anderen Form mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
    • Die Interessen des Verbrauchers, der Wert der mangelfreien Ware und die Bedeutung des Mangels sind bei der Beurteilung zu berücksichtigen.
  • 10. Frist und Durchführung der Nacherfüllung
    • Die Nacherfüllung ist innerhalb einer angemessenen Frist ab Mitteilung des Mangels durchzuführen.
    • Sie erfolgt ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher.
    • Maßgeblich sind insbesondere:
      • Art und Verwendungszweck der Ware;
      • Schwere des Mangels;
      • Verfügbarkeit eines Ersatzartikels;
      • erforderlicher Transportweg;
      • berechtigtes Nutzungsinteresse des Kunden.
    • Eine gesetzlich entbehrliche Fristsetzung wird nicht zusätzlich verlangt.
  • 11. Kosten der Nacherfüllung
    • Die für eine gesetzlich geschuldete Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt yorqaven.
    • Dazu gehören nach Maßgabe des Gesetzes:
      • Transportkosten;
      • Versandkosten;
      • Arbeitskosten;
      • Materialkosten;
      • erforderliche Prüfkosten.
    • Der Kunde wird nicht verpflichtet, eine Rückgabe- oder Bearbeitungsgebühr zu zahlen.
    • Die allgemeine Regel, nach der Kunden bei freiwilligen Rückgaben die Rücksendekosten tragen, gilt nicht für berechtigte Mängelansprüche.
  • 12. Rücksendung mangelhafter Ware
    • Ist eine Rücksendung zur Prüfung, Reparatur oder Ersatzlieferung erforderlich, wird vor dem Versand die Kontaktaufnahme per E-Mail empfohlen.
    • Die Rücksendeanschrift lautet:
    • yorqaven
      3208 Durant Dr
      Midland, TX 79705
      Vereinigte Staaten
    • Für einen berechtigten Mängelfall wird eine geeignete kostenfreie Rücksendeoption oder eine Erstattung der erforderlichen Rücksendekosten vorgesehen.
    • Der Kunde muss keine unangemessen teure Versandart wählen.
    • Gesetzliche Aufwendungsersatzansprüche bleiben bestehen.
  • 13. Untersuchung der Ware
    • Eine eingegangene Beanstandung wird anhand der Bestellinformationen, der Fehlerbeschreibung und erforderlichenfalls der Ware geprüft.
    • Die Prüfung beschränkt sich auf Tatsachen, die für das Vorliegen des Mangels und die geeignete Abhilfe erforderlich sind.
    • Normale Abnutzung, unsachgemäße Nutzung und bereits bei Vertragsschluss transparent vereinbarte Abweichungen werden gesondert beurteilt.
    • Eine Beanstandung wird nicht allein aufgrund fehlender Originalverpackung abgelehnt.
    • Die Prüfung darf die Ausübung gesetzlicher Rechte nicht unangemessen verzögern.
  • 14. Ersatzlieferung
    • Wird eine Ersatzlieferung durchgeführt, erhält der Kunde einen Artikel, der den vertraglich geschuldeten Anforderungen entspricht.
    • Für die Ersatzlieferung fallen keine zusätzlichen Produkt-, Versand-, Steuer-, Zoll- oder Einfuhrkosten an.
    • Auch die Ersatzlieferung nach Deutschland erfolgt im DDP-Verfahren.
    • Der mangelhafte Artikel ist nur zurückzugeben, wenn dies verlangt wird und eine zumutbare Rücksendemöglichkeit besteht.
    • Eine Ersatzlieferung lässt gesetzliche Ansprüche bei erneut auftretenden Mängeln unberührt.
  • 15. Reparatur
    • Wird der Mangel durch Reparatur beseitigt, dürfen dem Kunden hierfür keine erforderlichen Kosten auferlegt werden.
    • Der Artikel ist nach Abschluss der Reparatur in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen.
    • Die Reparatur wird innerhalb eines unter Berücksichtigung des Mangels und des Verwendungszwecks angemessenen Zeitraums durchgeführt.
    • Gesetzliche Rechte bei fehlgeschlagener, verweigerter oder unangemessen verzögerter Reparatur bleiben bestehen.
  • 16. Fehlschlagen der Nacherfüllung
    • Die Nacherfüllung kann insbesondere als fehlgeschlagen gelten, wenn:
      • der Mangel trotz eines angemessenen Reparaturversuchs fortbesteht;
      • die Ersatzware ebenfalls mangelhaft ist;
      • die gewählte Abhilfe verweigert wird;
      • die Nacherfüllung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt;
      • dem Kunden weitere Versuche nicht zugemutet werden können.
    • Ob ein weiterer Versuch erforderlich ist, bestimmt sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den Umständen des Einzelfalls.
    • Eine starre Zahl von Versuchen wird nicht zum Nachteil des Verbrauchers festgelegt.
  • 17. Minderung
    • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, kann der Kunde den Kaufpreis angemessen herabsetzen.
    • Die Höhe richtet sich nach dem Verhältnis zwischen:
      • dem Wert der mangelfreien Ware; und
      • dem tatsächlichen Wert der gelieferten mangelhaften Ware.
    • Ein sich daraus ergebender Erstattungsbetrag wird über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel zurückgezahlt.
    • Die Rückzahlung wird nach Abschluss der erforderlichen Feststellung innerhalb der gesetzlichen Frist veranlasst.
  • 18. Rücktritt
    • Der Kunde kann nach den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten.
    • Eine vorherige Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn das Gesetz hiervon absieht.
    • Nach wirksamem Rücktritt werden die empfangenen Leistungen zurückgewährt.
    • Der Kaufpreis wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach abschließender Feststellung des Rücktritts und Vorliegen der gesetzlichen Rückzahlungsvoraussetzungen zurückgezahlt.
    • Eine notwendige Rücksendung erfolgt bei einem berechtigten Mängelfall auf Kosten von yorqaven.
  • 19. Schadensersatz und Aufwendungsersatz
    • Gesetzliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt.
    • Voraussetzung und Umfang richten sich nach dem anwendbaren Recht.
    • Haftungsansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder zwingendem Produkthaftungsrecht werden nicht ausgeschlossen.
  • 20. Transportschäden
    • Ein bei Zustellung vorhandener Transportschaden kann als Mangel geltend gemacht werden.
    • Der Kunde sollte nach Möglichkeit:
      • die Außenverpackung fotografieren;
      • den beschädigten Artikel dokumentieren;
      • Verpackungsmaterial bis zur Klärung aufbewahren;
      • die Bestellnummer mitteilen.
    • Eine unterlassene sofortige Schadensanzeige führt bei Verbrauchern nicht zum Verlust gesetzlicher Rechte.
    • Die interne Abstimmung mit dem Beförderer erfolgt nicht auf Kosten des Kunden.
  • 21. Unsachgemäßer Gebrauch
    • Kein anfänglicher Sachmangel liegt vor, wenn ein Schaden ausschließlich durch einen nach Übergabe erfolgten, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch verursacht wurde.
    • Dazu können abhängig vom konkreten Produkt gehören:
      • Überschreitung ausdrücklich angegebener Belastungsgrenzen;
      • Kontakt mit ungeeigneten Chemikalien;
      • nicht sachgerechte Reinigung;
      • eigenmächtige, schadensursächliche Veränderung;
      • Verwendung entgegen eindeutigen Sicherheitshinweisen.
    • Die bloße Behauptung einer Fehlbedienung genügt nicht, um einen gesetzlichen Anspruch abzulehnen.
    • Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben maßgeblich.
  • 22. Normale Abnutzung
    • Gebrauchstypische Abnutzung stellt für sich genommen keinen Sachmangel dar.
    • Ob eine Erscheinung normale Abnutzung oder vorzeitigen Material- beziehungsweise Verarbeitungsverschleiß darstellt, wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
      • Nutzungsdauer;
      • Nutzungsintensität;
      • Produktart;
      • Material;
      • beworbene Haltbarkeit;
      • sachgerechte Pflege.
    • Ein ungewöhnlich früher Funktionsverlust kann einen Mangel darstellen.
  • 23. Herstellergarantien
    • Wird für einen Artikel eine gesonderte Herstellergarantie angeboten, gelten deren Bedingungen zusätzlich.
    • Eine Garantie schränkt die gesetzlichen Rechte gegenüber yorqaven nicht ein.
    • Der Kunde darf einen gesetzlichen Anspruch unmittelbar gegenüber yorqaven geltend machen, ohne zuvor einen Hersteller kontaktieren zu müssen.
    • Garantiebedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie dem Kunden zugänglich gemacht wurden.
  • 24. Produktrückruf
    • Wird ein sicherheitsrelevanter Produktrückruf erforderlich, werden die verfügbaren Bestell- und Kontaktdaten für die gesetzlich erforderliche Kundeninformation verwendet.
    • Die Mitteilung enthält die zur Risikovermeidung notwendigen Handlungsanweisungen.
    • Rücksendung, Austausch, Reparatur oder Erstattung im Rahmen eines Rückrufs erfolgen ohne zusätzliche Kosten für den betroffenen Kunden.
    • Eine Rückrufmaßnahme ersetzt keine weitergehenden gesetzlichen Ansprüche.
  • 25. Erstattung im Mängelfall
    • Eine genehmigte Rückzahlung erfolgt grundsätzlich auf dasselbe Zahlungsmittel, das beim Kauf verwendet wurde.
    • Für eine berechtigte Mängelerstattung werden keine Bearbeitungs- oder Wiedereinlagerungsgebühren abgezogen.
    • Die Rückzahlung wird nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen innerhalb der jeweils anwendbaren Frist, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach abschließender Erstattungsfreigabe, veranlasst.
    • Zusätzliche Buchungszeiten des Karteninstituts beginnen nach der Veranlassung.
  • 26. Datenschutz bei Beanstandungen
    • Für die Mängelbearbeitung werden nur erforderliche Angaben verarbeitet.
    • Dazu zählen:
      • Bestell- und Kontaktdaten;
      • Produktinformationen;
      • Fehlerbeschreibung;
      • Bild- oder Videonachweise;
      • Rücksendeinformationen;
      • gewählte Abhilfemaßnahme;
      • Erstattungsstatus.
    • Fotos sollten keine unnötigen personenbezogenen Dokumente oder vollständigen Zahlungsdaten enthalten.
    • Die Aufbewahrung richtet sich nach Bearbeitungs-, Nachweis- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
  • 27. Kontakt für Mängelansprüche
    • yorqaven
    • E-Mail: contact@yorqaven.com
    • Telefon: +1 (432) 083-7516
    • Anschrift und Rücksendeadresse:
      3208 Durant Dr
      Midland, TX 79705
      Vereinigte Staaten
    • Die vorherige Kommunikation per E-Mail wird empfohlen.
    • Sie ist keine Voraussetzung für die Entstehung oder Ausübung gesetzlicher Mängelrechte